Zielvereinbarungsgespräche

Zielvereinbarungsgespräche (ZVG) sind ein wirksames und bewährtes Instrument der Personalentwicklung, wenn sie im Sinne der Reflexion und Weiterentwicklung des beruflichen Handelns regelmäßig genutzt werden.
Sie stellen einen strukturierten Gesprächsleitfaden zur Verfügung, um Entwicklungsprozesse bei jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter sowie in der Einrichtung anzuregen, zu begleiten und auf verschiedenen Ebenen zu vernetzen.
Die ZVG in der Erzdiözese Freiburg sind ein zentrales Leitungsinstrument, die die Umsetzung der Diözesanen Leitlinien im Alltag fördern sollen. Damit sind die ZVG auch ein Baustein für die Kirchenentwicklung: Sie setzen Ziele für jeden einzelnen Mitarbeitenden und definieren den individuellen Beitrag für den Auftrag der Erzdiözese Freiburg.
Hier können Sie den Leitfaden für Ihren Arbeitsbereich als PDF herunterladen:
Vor der Einführung holt der Dienstgeber die Zustimmung der jeweiligen Mitarbeitervertretung zum Instrument als solchem ein. Mit der Diözesanarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (DiAG-MAV) wurden gemeinsam Leitfäden und begleitende Regelungen erarbeitet. Die DiAG-MAV empfiehlt den örtlichen Mitarbeitervertretungen die Zustimmung.
Nach einer grundlegenden Ankündigung und Information in einer Team- oder Dienstbesprechung vereinbaren Vorgesetzte die individuellen Zielvereinbarungsgespräche. Damit sich beide Seiten vorbereiten können, ist eine Frist von zwei Wochen zwischen Terminvereinbarung und Zielvereinbarungsgespräch vorgesehen.
Ganz grundsätzlich gilt: Zielvereinbarungsgespräche sind als Personalführungsinstrument auf beruflich tätige Mitarbeiter/innen begrenzt. Sie sind eines der verbindlichen Leitungsinstrumente, mit denen die Zielsetzungen der gesamten Erzdiözese in der Praxis der kirchlichen Arbeit wirksam werden sollen.
Das bedeutet, dass mit allen beruflich für die Erzdiözese und ihre Einrichtungen Tätigen Zielvereinbarungsgespräche geführt werden sollen.
Das Gespräch findet einmal pro Jahr statt. In der Pastoral hat sich ein Zeitpunkt im ersten oder zweiten Quartal des Kalenderjahres bewährt, damit vereinbarte Ziele nach der Sommerpause angegangen werden können. In anderen Arbeitsfeldern strukturiert eher das Kalenderjahr die Arbeit. In diesem Fall bieten sich das letzte bzw. erste Quartal als geeignete Zeiträume für Zielvereinbarungsgespräche an. Einen für alle verbindlichen Termin gibt es nicht.
Damit sich beide Gesprächsseiten anhand des Gesprächsleitfadens vorbereiten können, vereinbaren Dienstvorgesetzte hierfür rechtzeitig, in der Regel mit zweiwöchigem Vorlauf einen Termin.
Damit sich beide Gesprächsseiten anhand des Gesprächsleitfadens vorbereiten können, vereinbaren Dienstvorgesetzte hierfür rechtzeitig, in der Regel mit zweiwöchigem Vorlauf einen Termin.
Das Gespräch endet mit der verbindlichen Festlegung, welche Informationen notwendigerweise an andere weitergegeben werden müssen (z.B. Kooperationspartner, andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Pfarrgemeinderat, Personalentwicklung, Dekan, Ordinariat u.a.) und durch wen diese Information geschieht.
Das Protokoll wird gemeinsam unmittelbar im Anschluss an das Gespräch erstellt und unterzeichnet. Beide Seiten erhalten je ein Exemplar.
Das Protokollexemplar der oder des Dienstvorgesetzten wird nicht zu den im Erzbischöflichen Ordinariat oder in den Verrechnungsstellen / Gesamtkirchengemeinden geführten Personalakten genommen. Das Protokoll bleibt bei der oder dem unmittelbaren Dienstvorgesetzten und wird dort unter Beachtung des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) drei Jahre geschützt aufbewahrt. Ältere Aufzeichnungen werden vernichtet/gelöscht. Bei einem Wechsel des / der Dienstvorgesetzten werden die Protokolle an die Nachfolgerin / den Nachfolger übergeben und von dieser / diesem fortgeschrieben. Ältere Aufzeichnungen werden vernichtet/gelöscht. Bei einem Wechsel der / des Dienstvorgesetzten werden die Protokolle an die Nachfolgerin / den Nachfolger übergeben und von dieser / diesem fortgeschrieben.
Das Protokollexemplar der oder des Dienstvorgesetzten wird nicht zu den im Erzbischöflichen Ordinariat oder in den Verrechnungsstellen / Gesamtkirchengemeinden geführten Personalakten genommen. Das Protokoll bleibt bei der oder dem unmittelbaren Dienstvorgesetzten und wird dort unter Beachtung des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) drei Jahre geschützt aufbewahrt. Ältere Aufzeichnungen werden vernichtet/gelöscht. Bei einem Wechsel des / der Dienstvorgesetzten werden die Protokolle an die Nachfolgerin / den Nachfolger übergeben und von dieser / diesem fortgeschrieben. Ältere Aufzeichnungen werden vernichtet/gelöscht. Bei einem Wechsel der / des Dienstvorgesetzten werden die Protokolle an die Nachfolgerin / den Nachfolger übergeben und von dieser / diesem fortgeschrieben.
Wird keine Übereinstimmung bei der Vereinbarung von Zielen und den dafür notwendigen Maßnahmen erreicht, werden zunächst die noch zu klärenden Themen festgehalten. In diesem Fall soll eine Weiterführung des Gesprächs innerhalb der nächsten vier Wochen vereinbart werden.Falls auch dann keine Übereinstimmung erzielt werden kann, wird das Zielvereinbarungsgespräch erst fortgesetzt, wenn im Rahmen der allgemeinen dienstlichen Konfliktregulierung wieder eine arbeitsfähige Beziehung hergestellt ist.
Das Institut für pastorale Bildung bietet jährlich eine Einführungsschulung für Dienstvorgesetzte. Hier finden Sie diese Fortbildungsangebote. Für erste Unterstützung steht Ihnen das Referat Leiten-Planen-Entwickeln im Institut für pastorale Bildung zur Verfügung.




