Die Diözesanen Leitlinien sehen die Einführung multiprofessioneller Teams auf der Ebene der Seelsorgeeinheiten und der pastoralen Zentren vor.
Die Genehmigung der Stellen erfolgt durch die Hauptabteilung 2 Pastorales Personal des Erzbischöflichen Ordinariates. Die Anstellungsträgerschaft ist in der Regel auf der Ebene der Kirchengemeinde angesiedelt.
Die Tätigkeit dieser Kräfte anderer Profession hat eine pastorale Dimension, da sie im Zusammenhang der Grundvollzüge der Kirche ausgeübt wird.
Die SE hat in ihrer Pastoralkonzeption einen Schwerpunkt identifiziert, der die Anstellung einer Berufsträgerin / eines Berufsträgers einer entsprechenden Profession nahelegt. Die Pastoralkonzeption ist deshalb dem Stellenantrag beizulegen.
Im Blick auf die spätere Eingruppierung ist eine Tätigkeitsbeschreibung für die geplante Stelle wichtig; die mit dem Antrag auf Stellengenehmigung vorzulegen ist.
Eine Stelle (oder ein Stellenanteil) für eine pastorale Mitarbeiterin / einen pastoralen Mitarbeiter kann oder soll nicht besetzt werden. Die Kraft anderer Profession kann maximal in diesem Umfang angestellt werden.
Es liegt die Zustimmung des Pfarrgemeinderates und ein positives Votum des Dekans vor.
Ansprechpersonen
Isabelle Zahn
Sachbearbeiterin des Referats Pastorale Bildung für Pfarrsekretärinnen/Pfarrsekretäre und Kirchliche Verwaltungskräfte
Monika Schellenschmitt
Leiterin des Referats Pastorale Bildung für Pfarrsekretärinnen / Pfarrsekretäre und Kirchliche Verwaltungskräfte