Diese Fortbildung gehört zu den genehmigungspflichtigen förderlichen Maßnahmen und ist durch die Erzdiözese bereits bezuschusst. Eine weitere Bezuschussung oder Übernahme des Eigenanteils durch Dritte (z.B. die Kirchengemeinde) darf nicht erfolgen, da dies steuer- und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen hätte.
Nähere Informationen finden Sie unter 4.2 im Merkblatt 08/2020 – Wichtige Information für pastorale Mitarbeitende.
Hier das Vollständige Merkblatt zum
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