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Inanspruchnahme von Supervision und / oder Organisationsberatung

 

  1. Supervision bzw. Organisationsberatung kann grundsätzlich von jeder/jedem kirchlichen (haupt- und ehrenamtlichen) Mitarbeiterin/Mitarbeiter bzw. von jeder kirchlichen Institution in Anspruch genommen werden. Es kann die Form der Einzel-, der Gruppen-, der Team- oder Organisationsberatung gewählt werden. Erfolgt die Beratung innerhalb der Dienstzeit, bedarf es einer entsprechenden Regelung.  Die Beratung ist für pastorale Mitarbeiter/innen über das Institut für Pastorale Bildung beim Erzbischöflichen Ordinariat vor Beginn der Beratung zu beantragen.          Antragsformulare >>>                                                                                   Bei pastoralen Mitarbeiter/innen entscheidet das Erzbischöfliche Ordinariat über die Beratung. Für alle anderen Dienste genügt ein Antrag beim jeweiligen Dienstgeber.
  2. In der Erzdiözese Freiburg stehen für den Beratungsdienst derzeit 79 Supervisorinnen/Supervisoren und/oder Organisationsberaterinnen/-berater zur Verfügung. Sie werden vom Erzbischof jeweils für 3 Jahre bestellt.

 

Beantragung und Genehmigung einer Supervision oder Organisationsberatung für pastorale Mitarbeiter/innen bzw. pastorale Institutionen

 

  1. Die Ratsuchenden wenden sich an das Referat Supervision und Organisationsberatung im Institut für Pastorale Bildung.
  2. Es findet ggf. ein Orientierungsgespräch zwischen den Interessentinnen/Interessenten und dem Referatsleiter (Tel. 0761/12040-241) statt, in dem geeignete Beraterinnen/Berater vorgeschlagen werden.
  3. Die Interessentinnen/Interessenten aus pastoralen Berufen stellen einen Antrag zur Genehmigung einer Supervision oder Organisationsberatung an das Erzbischöfliche Ordinariat über das Institut für Pastorale Bildung. 
  4. Auf dem Antragsformular teilen die Ratsuchenden dem Referat Supervision und Organisationsberatung den Beginn, die Dauer usw. der Beratung mit. Im Fall von Supervision können die Ratsuchenden einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung (Formblatt erhältlich per E-Mail: supervision@ipb-freiburg.de) an das Institut für Pastorale Bildung stellen, sofern Hin- und Rückfahrt mehr als 100 km betragen.
  5. Die Höhe der Kosten für die Supervision bzw. Organisationsberatung richtet sich nach den geltenden Honorarrichtlinien für die Erzdiözese Freiburg.
  6. Die Abrechnung der Supervisionen oder Organisationsberatungen erfolgt direkt zwischen den Ratsuchenden und den Beraterinnen/Beratern.
  7. Bei Supervision kann nur in begründeten Ausnahmefällen - wenn z.B. kein/e geeignete/r Berater/in der Erzdiözese Freiburg zur Verfügung steht - ein Zuschuss bis max. EUR 20,00/Einheit zu den Kosten, die den vorgesehenen Eigenbetrag bei Supervision (EUR 15,00/Einheit à 45 Min.) übersteigen, gewährt werden.
  8. Bei Organisationsberatung gilt die Regelung, dass das Erzbischöfliche Ordinariat auf Antrag (Formblatt siehe auf dieser Homepage unter der Rubrik "Formulare") über das Institut für Pastorale Bildung einen Zuschuss von 50% der entstehenden Gesamtkosten bis zu einem Höchstbetrag von Euro 1.500,00 gewährt, bis der jährlich dafür vorgesehene Etatposten im Bistumshaushalt aufgebraucht ist.