1. Geltung
(1) Diese AGB von der Erzdiözese Freiburg, Karl Rahner Haus / Institut für Pastorale Bildung (im Folgenden: Anbieter) gelten für alle Verträge, die für Übernachtungen, Raummiete und ergänzende Leistungen (Catering, Equipment etc.) geschlossen werden.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind, sofern nicht ausdrücklich vom Anbieter akzeptiert, unverbindlich.
(3) Diese AGB ergänzen schriftliche Einzelvereinbarungen und Preislisten. Sofern jene im Einzelfall abweichen, treten diese AGB insoweit zurück.
2. Angebot / Vertragsschluss
(1) Eine Buchung kommt auf Antrag des Kunden durch die Annahme des Anbieters zustande.
Es steht dem Anbieter frei, die Buchung schriftlich oder per E- Mail zu bestätigen.
(2) Nimmt ein Dritter eine Buchung für einen oder mehrere Kunden vor, haftet er zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
(3) Eine Unter- oder Weitervermietung von Zimmern oder Veranstaltungsräumen ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.
3. Rücktritt vom Vertrag
(1) Hinweis: Es besteht kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht (§ 312g II Nr. 9 BGB).
(2) Bei Beherbergungs- sowie beim kombinierten Beherbergungs- und Veranstaltungsvertrag ist der Kunde im Falle einer Stornierung ohne Zustimmung des Anbieters verpflichtet, 100 % des vertraglich vereinbarten Preises zu bezahlen, soweit eine Weitervermietung nicht möglich ist.
(3) Beim Veranstaltungsvertrag ist der Kunde im Falle einer Stornierung ohne Zustimmung des Anbieters verpflichtet, die vereinbarte Raummiete bzw. Tagungspauschale wie folgt zu bezahlen: Weniger als sechs Monate vor Veranstaltungsbeginn 0 %, weniger als drei Monate 40 %, weniger als 4 Wochen 60%, weniger als 14 Tage 80 %.
(4) Dem Kunden steht in jedem Fall der Nachweis frei, dass der o.a. Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
(5) Vom Kunden bestellte Drittleistungen, die infolge der Stornierung nutzlos werden (z.B. Torten, Blumen), sind stets vom Kunden zu bezahlen.
(6) Soweit mit dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde. Ist der Anbieter in diesem Zeitraum ebenfalls zum kostenfreien Rücktritt berechtigt.
(7) Der Anbieter ist ferner zum Rücktritt berechtigt,
- wenn höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
- wenn die Buchung schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Angaben zu Personen oder Zweck der Veranstaltung gemacht wurde,
- begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass die Inanspruchnahme der Leistungen des Anbieters den reibungslosen Betrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Anbieters gefährden kann,
- der Kunde nicht bereit oder in der Lage ist, vereinbarte Vorauszahlungen oder vereinbarte Sicherheiten zu leisten.
4. Zahlungsbedingungen
(1) Vereinbarte Preise verstehen sich inkl. Umsatzsteuer, bei gewerblichen Kunden zzgl. Umsatzsteuer. Sollte sich der Umsatzsteuersatz nach Vertragsschluss ändern, werden die Preise entsprechend angepasst.
(2) Soweit kommunale Abgaben (Kurtaxe, Kulturförderabgabe) auf Beherbergungsleistungen erhoben werden, erhöht sich das Entgelt entsprechend.
(3) Rechnungen sind sofort zahlbar. Im Falle von Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gem. § 288 BGB berechnet.
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, vom Kunden angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (z.B. Kreditkartengarantie) zu verlangen.
(5) Eine Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind.
5. Speisen und Getränke
Speisen und Getränke werden ausschließlich vom Anbieter bereitgestellt, soweit nicht anders vereinbart. Im Falle einer solchen Vereinbarung kann vom Anbieter ein Kostenbeitrag („Korkgeld“) verlangt werden. Soweit dem Kunden gestattet wird, Speisen und Getränke mitzubringen, haftet dieser allein für deren gesundheitliche Unbedenklichkeit.
6. Zimmermiete
(1) Eine Buchung führt nicht zu einem Anspruch auf bestimmte Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich zugesagt ist.
(2) Zimmer sind ab 14 Uhr am Anreisetag in Anspruch zu nehmen und am Abreisetag bis 9 Uhr zu räumen. Bei längerer Nutzung kann der Anbieter bis 18 Uhr 50 % des Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100 %.
7. Veranstaltungsequipment
(1) Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden oder von ihm beauftragter Dritter bedarf der vorherigen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf der Anbieter pauschal erfassen und berechnen.
(2) Soweit auf Veranlassung des Kunden technische und sonstige Einrichtungen beschafft werden, handelt der Anbieter im Namen und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für pflegliche Behandlung und Rückgabe.
(3) Der Kunde ist nur mit Zustimmung des Anbieters berechtigt, eigene Telefon-, und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann eine Anschlussgebühr verlangt werden. Der Kunde ist in diesem Fällen zur Aufrechterhaltung ordnungsgemäßer IT- Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet.
(4) Störungen am vom Anbieter zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit der Anbieter diese Störungen nicht zu vertreten hat.
8. Veranstaltungen
(1) Die Raumauswahl erfolgt nach Vorgabe des Kunden zur Teilnehmerzahl. Änderungen der Teilnehmerzahl sind spätestens sieben Tage vor Beginn mitzuteilen. Es gelten die Vereinbarungen im Vertrag zur Berechnung. Ggf. ist der Anbieter berechtigt, einen anderen Veranstaltungsraum zuzuweisen.
(2) Verschieben sich ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten, können zusätzliche Kosten für die Leistungsbereitschaft gem. § 315 BGB berechnet werden.
(3) Ausstellungen oder sonstige Werbung im Gebäude oder auf dem Gelände des Anbieters bedürfen der vorherigem Erlaubnis.
9. Hausordnung
In allen Gebäuden besteht Rauchverbot. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. Die Brandschutzordnung ist von allen Gästen einzuhalten. Der Veranstalter informiert entsprechend seine Teilnehmenden und führt Anwesenheitslisten.
10. Darbietungen
Die Veranstaltung von Musik- oder anderen Darbietungen durch den Kunden, seine Mitarbeiter, Gäste etc. verpflichtet zur Abklärung bzw. Einholung vor Durchführung der Veranstaltung eventuell erforderlicher Genehmigungen sowie zur Zahlung entsprechender Abgaben (z.B. GEMA, Künstlersozialkasse). Sollten gegenüber dem Anbieter entsprechender Gebühren oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, so stellt der Veranstalter diesen frei.
11. Dekorationsmaterial etc.
(1) Gegenstände von Kunden und Teilnehmern (z.B. Dekorationsmaterial, Ausstellungsstücke, persönliches Eigentum), die nicht selbst als Gast aufgenommen wurden, befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Gebäude. Der Anbieter übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung solcher Gegenstände keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ausgenommen sind zudem alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine Pflicht darstellt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und ob deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht).
(2) Mitgeführtes Material hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu genügen.
(3) Vom Kunden oder Teilnehmern mitgebrachten Gegenstände sind vom Kunden nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Kunde seiner Entsorgungspflicht nicht unverzüglich nach, der Anbieter berechtigt, die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vorzunehmen. Verbleiben Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann der Anbieter für die Dauer des Verbleibs die vereinbarte Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
(4) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass jeglicher Abfall entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäß entsorgt wird. Wird der Anbieter mit der Entsorgung beauftragt, wird dies dem Kunden berechnet.
12. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet als Veranstalter für alle Schäden am Gebäude und dessen Einrichtung, die durch den Veranstalter, Veranstaltungsteilnehmer, Besucher der Veranstaltung, Mitarbeiter des Veranstalters oder seinem Bereich zuzuordnende sonstige Dritte verursacht werden. Der Anbieter kann vom Veranstalter zur Absicherung des Haftungsrisikos die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften etc.) verlangen.
13. Allg. Haftungsbegrenzung
(1) Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder des Körpers bzw. der Gesundheit einer Person vorliegt. Gleiches gilt, soweit der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem ProdHG bleibt unberührt.
(2) Für eingebrachte Sachen haftet der Anbieter gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff. BGB).
(3) Das Zur-Verfügung-Stellen eines Garagenstell- oder Parkplatzes begründet keinen Verwahrungsvertrag.
14. Textform
Rechtsgestaltende Erklärungen sowie Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform, Telefax oder E-Mail.
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit es sich beim Kunden um einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt, der Sitz des Anbieters. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.
