Leben heißt sich wandeln - Anmeldung

Termin: Mo. 19.04.2027, 10:00 - Di. 20.04.2027, 17:00

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Hinweise für hauptamtliche Mitarbeitende
Auszug aus dem Merkblatt 08/2020 - Wichtige Information für pastorale Mitarbeitende
4.1 Nicht-genehmigungspflichtige förderliche Maßnahmen
Bei nicht-genehmigungspflichtigen Fortbildungen (Kurse aus dem diöz. Programm, die bis zu fünf Tage Dienstbefreiung erfordern) ist Folgendes zu beachten:

  • Bei Fort-/Weiterbildungsangeboten diözesaner Veranstalter sind die angegebenen Kosten i.d.R.bereits zu 50% vom Bistum bezuschusst; der ausgewiesene Betrag ist der Teilnehmendenbeitrag.
  • Der bei förderlichen Maßnahmen gewährte Fahrtkostenzuschuss in Höhe von 50% ist bei der Reisekostenstelle im Erzb. Ordinariat anhand des Reisekostenformulars geltend zu machen.(https://www.ebfr.de/html/content/rechtstexte_kirchliches_dienst_und_arbeitsrecht.html).
  • Eine weitere Bezuschussung oder Übernahme des Eigenanteils durch Dritte (z.B. die Kirchengemeinde) darf nicht erfolgen. Dies hätte zudem steuer- und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen.
  • Mit der Zusage des Veranstalters nach erfolgter Anmeldung gilt die Dienstreise als genehmigt. Ein separater Dienstreiseantrag ist nicht mehr erforderlich. 
Hier das Vollständige Merkblatt zum Download

Hinweis: 

Diese Fortbildung ist durch die Erzdiözese bereits bezuschusst, eine weitere Bezuschussung oder Übernahme des Eigenanteils durch Dritte (z.B. die Kirchengemeinde) darf nicht erfolgen. Dies hätte zudem steuer- und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen.
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